„Unser Herz schlägt für das Erbrecht und für das Familienrecht.“
Torsten Bruns & Dr. Christoph Redmann
Rechtsanwälte & Notare
Bruns & Dr. Redmann
Rechtsanwälte & Notare
Ihre Fachanwaltskanzlei für Familien- & Erbrecht in Bremen
Unsere Kanzlei hat sich auf die beiden Rechtsgebiete Erbrecht und Familienrecht spezialisiert. Unsere Rechtsanwälte und Notare Torsten Bruns und Dr. Christoph Redmann, Rechtsanwalt und Notar a.D. Bernd Thomsen und Rechtsanwältin Anke Buck verfügen über langjährige Berufserfahrung als Fachanwälte im Erb- und im Familienrecht.
Fragen Sie uns.
Zu allen Angelegenheiten im Erbrecht oder im Familienrecht – zum Beispiel bei der Gestaltung Ihres Testamentes, der vorsorgenden Gestaltung für Ihre Unternehmensnachfolge, im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder bei Ehescheidung oder der Unterhaltregelung – helfen wir Ihnen gern weiter.
Unsere Kernkompetenzen.
Wir beraten und unterstützen Sie unter anderem bei Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, Testament, Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften, Vorsorgevollmachten, gemeinschaftlichen Verfügungen und Schenkungen. Oder stehen Ihnen als Testamentsvollstrecker oder Notare zur Verfügung.
Wir stellen uns Ihren Fragen zum Scheidungsprozess, Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich oder zur ehelichen Vermögensauseinandersetzung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch zur Vermögensorge für Ihre Kinder.
Das Tätigkeitsfeld eines Notars umfasst unter anderem Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften. Für diese Angelegenheiten stehen wir Ihnen als Notare gern zur Verfügung.
Wir sind überzeugt,
dass es in unserer globalisierten und zunehmend „verrechtlichten“ Gesellschaft mit ihren internationalen Verknüpfungen unmöglich ist, in sämtlichen Rechtsgebieten die erforderliche Fachkenntnis zu besitzen, gut und kompetent zu beraten und tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Wir meinen, dass dies maximal für zwei Fachgebiete gelingt – und das auch nur dann, wenn diese Rechtsgebiete in einem engen Zusammenhang zueinander stehen, wie es z.B. beim Erbrecht und dem Familienrecht der Fall ist.