Notariat
Das Tätigkeitsfeld einer Notarin oder eines Notars umfasst unter anderem Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften. Sie bzw. er ist unabhängige*r Träger*in eines öffentlichen Amtes. Von einer*m Notar*in beglaubigte Urkunden dokumentieren die Richtigkeit ihres Inhalts. Notar*innen untestehen dem Berufsrecht der Notare. Es ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt.
Zu den wesentlichen Berufspflichten im Notariat gehören Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Deshalb werden Notar*innen nicht in Angelegenheiten tätig, in denen ein Mandat als Anwält*in besteht oder bestand – und umgekehrt. Notar*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegen der staatlichen Aufsicht durch die Justizverwaltung.
Die Kerntätigkeiten von Notar*innen liegen vor allem in den Bereichen
- Grundstücksrecht (Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Grundstücksübertragungen, Grundpfandrechten etc.)
- Erbrecht (Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen)
- Familienrecht (Beurkundung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Unterhaltsverpflichtungsurkunden o.ä.)
- und im Gesellschaftsrecht.
Eine Vielzahl vom Gesetzgeber benannter Rechtsgeschäfte, wie z.B. der Grundstückskaufvertrag oder der Erbvertrag, bedürfen zwingend der Beurkundung durch eine*n Notar*in.
Die Kanzlei Bruns & Dr. Redmann bietet Ihnen mit den Rechtsanwälten und Notaren Torsten Bruns und Dr. Christoph Redmann – gemeinsam mit ihrem erfahrenen Team – eine fachkundige Betreuung und individuelle Lösungen in allen notariellen Angelegenheiten.
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