
Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrechts ist unwirksam

Entzieht ein*e Erblasser*in in einem Testament einer pflichtteilsberechtigten Person den Pflichtteil, kann letztere nicht mittels Feststellungsklage darauf klagen, dass festgestellt wird, dass das Pflichtteilsrecht nicht wirksam entzogen wurde. Die Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrechts ist demnach unwirksam.
Das OLG Celle erklärt hierzu, dass für eine solche Frage das Rechtsschutzinteresse fehlt. Die/der Pflichtteilsberechtigte hat jedoch die Möglichkeit, Ansprüche durch eine übliche Pflichtteils(stufen-)klage geltend zu machen. Im Rahmen dieser Leistungsklage ist dann inzident über die Frage der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung zu entscheiden.
Die Frage der Wirksamkeit der Pflichtteilsentziehung ist eine bloße Vorfrage für das Pflichtteilsrecht gegenüber der Erbin /dem Erben, und damit nicht eigenständig einklagbar.
Quelle: OLG Celle, Urteil vom 17.03.2022, 6 U 63/21
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