Familienrecht: Versorgungsausgleich bei Versterben des Ehepartners
Gestaltung des Versorgungsausgleichs wenn ein Ehegatte im Anschluss an seine rechtskräftige Scheidung verstirbt bevor ein endgültiger Beschluss zum Versorgungsausgleich vorliegt.
Gestaltung des Versorgungsausgleichs wenn ein Ehegatte im Anschluss an seine rechtskräftige Scheidung verstirbt bevor ein endgültiger Beschluss zum Versorgungsausgleich vorliegt.
Voraussetzungen an die gerichtliche Ermittlung der Geschäftsunfähigkeit im Bezug auf eine Kontrollbetreuung
Die Frage nach der Zuständigkeit von Gerichten im Falle einer Scheidung in einer zunehmend globalisierten Welt ist schwierig, wie dieser Beitrag zeigt.
Familienrecht: Gesetzesänderung zur Übertragung von Immobilienbesitz bei vorweggenommener Erbfolge: Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich, § 1850 Nr. 4 BGB
Familienrecht – Grundsätzlich endet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten (§ 1371 BGB). Oder z.B. bei der Beendigung des Güterstandes durch einen Vertrag oder durch Ehescheidung.